Mitgliedsbeitrag
Der normale Mitgliedsbeitrag beträgt 240,00 € pro Kalenderjahr für Vollmitglieder. Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Fördermitglieder zahlen 120,00 €. Für Familien gelten auf Antrag ebenfalls ermäßigte Sätze (Ehe- bzw. Lebenspartner sowie nicht im Haushalt lebende Kinder: 120,00 € / im Haushalt lebende Kinder: 60,00 €). Eine Reduzierung auf 120,00 € kann auf Antrag auch dann gewährt werden, wenn der Antragsteller bzw. das Mitglied glaubhaft darlegt, unter Berücksichtigung seiner finanziellen und familiären Verhältnisse über nur geringes Einkommen (in der Regel weniger als 1.500,00 € netto monatlich) zu verfügen. Eine Reduzierung des Beitrags für das laufende Kalenderjahr ist möglich, wenn die Aufnahme als Mitglied nach dem 30. Juni erfolgt. Auf Antrag kann dem Mitglied eine halbjährliche Zahlungsweise gewährt werden. Die Partei empfiehlt, den Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als den Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert: 1 % des Jahresnettoeinkommens). Der Mitgliedsbeitrag wird erst mit der Aufnahme fällig und sodann per Lastschrift für das laufende Kalenderjahr eingezogen. Mitgliedsbeiträge und Parteispenden sind in besonderem Maße steuerlich begünstigt (§ 34 g EStG).
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Partei WerteUnion, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Partei auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Hiermit ermächtige ich die Partei WerteUnion widerruflich, jährlich die zu entrichtenden Beiträge per Lastschrift einzuziehen: